Personalräte

Personalräte

Das Mitbestimmungsgesetz des Landes Schleswig – Holstein sieht eine Stufenvertretung der Personalräte auf den verschiedenen Ebenen der Schulverwaltung vor. Auf allen Ebenen wirken Kolleginnen und Kollegen der GEW aktiv mit.

Auf der Ebene der Schulen agiert der Örtliche Personalrat (ÖPR) vor Ort. Die konkrete Besetzung kann in der jeweiligen Schule erfragt  werden. Zudem  betreiben  viele  ÖPRs einen öffentlichen Aushang. („Schwarzes Brett“).

Die nächste Ebene, der Bezirkspersonalrat (BPR),  ist  an  den Schulämtern des Landes Schleswig – Holstein angesiedelt. Dieser fungiert als nächst höhere Verwaltungsebene und als Dienstaufsicht für die Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie die Föderzentren.

Die höchste Stufe innerhalb der Stufenvertretung, der  Hauptpersonalrat (HPR), ist beim Ministerium für Schule und berufliche Bildung zu finden. Hier werden die Gymnasien, die Beruflichen   Schulen  sowie  die   Gemeinschaftsschulen   mit  Oberstufe  –  neben  den Personalräten vor Ort – durch den HPR vertreten. Einen  BPR gibt es für diese Schularten nicht.