Personalräte
Das Mitbestimmungsgesetz des Landes Schleswig – Holstein sieht eine Stufenvertretung der Personalräte auf den verschiedenen Ebenen der Schulverwaltung vor. Auf allen Ebenen wirken Kolleginnen und Kollegen der GEW aktiv mit.
Auf der Ebene der Schulen agiert der Örtliche Personalrat (ÖPR) vor Ort. Die konkrete Besetzung kann in der jeweiligen Schule erfragt werden. Zudem betreiben viele ÖPRs einen öffentlichen Aushang. („Schwarzes Brett“).
Die nächste Ebene, der Bezirkspersonalrat (BPR), ist an den Schulämtern des Landes Schleswig – Holstein angesiedelt. Dieser fungiert als nächst höhere Verwaltungsebene und als Dienstaufsicht für die Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie die Föderzentren.
Die höchste Stufe innerhalb der Stufenvertretung, der Hauptpersonalrat (HPR), ist beim Ministerium für Schule und berufliche Bildung zu finden. Hier werden die Gymnasien, die Beruflichen Schulen sowie die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe – neben den Personalräten vor Ort – durch den HPR vertreten. Einen BPR gibt es für diese Schularten nicht.