GEW Erfolg: A13 für GH – Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen

GEW-Erfolg jetzt amtlich!

Landesregierung regelt A 13 für GH-LehrerInnen an Gemeinschaftsschulen

Ein klarer Erfolg für die Anstrengungen der GEW! Bisher waren die betroffenen KollegInnen bei der Besoldung an den Gemeinschaftsschulen oder früher  an  den Gesamtschulen abgehängt. Das ist jetzt vorbei!  Im Anschluss an die Kabinettssitzung stellte Staats-sekretär Dirk Loßack auf einer GEW-Veranstaltung im Kieler Gewerkschaftshaus die neue Verordnung vor.

Seine klare und unmissverständliche Aussage: „Noch in diesem Jahr werden 1.200 Lehrkräfte und ca. 400 FunktionsstelleninhaberInnen mit einer Ausbildung als GH-Lehrkraft befördert!“

Die Umsetzung der Beförderungen zum 01.12.2016 stellt für das Bildungsministerium eine große Herausforderung dar. Darum die dringende Bitte: Nur diejenigen Kolleginnen und Kollegen sollen einen Antrag stellen, die die Bedingungen für die Beförderung erfüllen. 

Also:

– zum Zeitpunkt der Antragstellung überwiegend im Sekundarstufenbereich arbeiten

und

– bereits fünf Jahre überwiegend im Sekundarstufenbereich gearbeitet haben.

Die Beförderung zum 1.12. ist kein einmaliger Akt. Auch in den kommenden Jahren werden nach und nach die GH-Lehrkräfte, die überwiegend in der Sekundarstufe arbeiten, befördert. (Entnommen aus: GEW SH, 2016)

Weitere Informationen und ein Link zu den Anträgen:

Anträge A13