Protest und Engagement der GEW haben sich gelohnt
Landesregierung beschließt Verordnung über den finanziellen Ausgleich von Vorgriffstunden
Jahrelang zog sich der Rechtsstreit über die Erstattung der Vorgriffstunde für Lehrkräfte hin, die wegen Dienstunfähigkeit in Ruhestand gehen mussten und deshalb keine Erstattung für die geleistete Arbeitszeit erhalten haben.Jetzt gibt es eine neue Verordnung. Der Protest und die Gespräche von GEW und DGB haben sich gelohnt:
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