Finanzieller Ausgleich von Vorgriffstunden

Protest und Engagement der GEW haben sich gelohnt

Landesregierung beschließt Verordnung über den finanziellen Ausgleich von Vorgriffstunden

Jahrelang zog sich der Rechtsstreit über die Erstattung der Vorgriffstunde für Lehrkräfte hin, die  wegen  Dienstunfähigkeit  in  Ruhestand gehen mussten und deshalb keine Erstattung für die geleistete Arbeitszeit erhalten haben.Jetzt gibt es eine neue Verordnung. Der Protest und die Gespräche von GEW und DGB haben sich gelohnt:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Verordnungen/Downloads/vorgriffsstunde.html

Nähere Infos unter:

https://www.gew-sh.de/themen/besoldung