Warum wir neu wählen!
Die Wahlen zum Hauptpersonalrat der Lehrkräfte HPR(L)
2023 wurden vom Oberverwaltungsgericht für ungültig
erklärt. Grund für den Prozess: Der Philologenverband
hatte versäumt, rechtzeitig eine Liste einzureichen und
dann nach Gründen gesucht, die Wahl anzufechten. Leider
hat er diese auch gefunden. An 11 von etwa 800
Dienststellen hing das Wahlausschreiben nicht rechtzeitig
aus.
Deshalb muss die Wahl nun wiederholt werden. Nur die
Wahl zum HPR(L) wird wiederholt, die Bezirkspersonalräte
und die örtlichen Personalräte bleiben im Amt.
Wir hätten euch diese unnötige Mehrarbeit gerne erspart.
Leider war eine außergerichtliche Einigung, mit dem Ziel
nur im Bereich der Gymnasien neu zu wählen, mit dem
Philologenverband nicht zu machen.
(Entnommen aus: Wahlinfo der GEW – SH)