Arbeitsschutz nur dürftig

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte in Schleswig- Holstein wird nur unzu- reichend umgesetzt. Seit der Vereinbarung zum Gesundheitsmanagement nach § 59 Mit- bestimmungsgesetz, (veröffentlicht am 2. Februar 2015) ist immer noch nichts passiert. In einer Protestresolution machten über 100 Personalräte aller Schularten am 13. Oktober 2016 in Neumünster ihrem Unmut Luft. (Zitiert aus: www.gew-sh.de  im Dezember 2016).

Weitere Infos unter dem fogenden Link:

https://www.gew-sh.de/themen/arbeitsbedingungen/arbeits-und-gesundheitsschutz-duerftig