GEW und FRÖBEL hatten in den Tarifverhandlungen im April 2023 einen Abschluss erzielt, der ab dem 1. Juni 2023 wirksam wird. Hauptbestandteile der Tarifeinigung sind die vollständige Übernahme der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst (TVöD) sowie die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 39 Stunden in zwei Schritten. Mit letzterem wurde ein gewerkschaftliches Kernanliegen erreicht. Der Tarifvertrag tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. GEW-Verhandlungsführer Oliver Brüchert hob vor allem die Reduzierung der Wochenarbeitszeit hervor: „Das ist ein tarifpolitischer Meilenstein, wie wir ihn nicht alle Tage erleben. Und statt beides durch Zugeständnisse zu erkaufen, wurden weitere Verbesserungen vereinbart. Dieser Tarifvertrag wird immer besser und davon profitieren alle Kolleginnen und Kollegen.“
Die Beschäftigten bei FRÖBEL spürten die Beschäftigten die gestiegenen Preise in ihrem Geldbeutel, das habe schließlich auch der Arbeitgeber eingesehen, erklärte Brüchert weiter. Deshalb einigten sich die beiden Tarifparteien in den Verhandlungen auf die vollständige Übernahme des Abschlusses im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD). Die zügige und volle Übernahme des TVöD-Abschlusses sei eine gute Nachricht für die FRÖBEL-Beschäftigten, sagte der GEW-Verhandlungsführer.
Weitere Informationen unter diesem Link (GEW – LAND SH):
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/reduzierung-der-arbeitszeit-bei-froebel