GEW SH
08.01.2020
Die Bestätigung über die GEW-Mitgliedsbeiträge kann online als Beitragsquittung heruntergeladen werden: www.gew.de/beitragsbescheinigung/.
Wichtige Änderungen deiner Mitgliedsdaten sind ebenfalls online möglich.
Voraussetzung ist allerdings eine einmalige Registrierung auf unser Website. Ausführliche Informationen zur Registrierung gibt es hier.
Der GEW-Jahresbeitrag wird aber auch auf dem Kontoauszug des GEW-Mitglieds ausgewiesen, und zwar in dem Monat im Jahr 2020, in dem zum ersten Mal der GEW-Mitgliedsbeitrag eingezogen wird. Dieser Kontoauszug gilt ebenfalls als Nachweis beim Finanzamt.
Sollte diese beiden Möglichkeiten der Beitragsquittierung im Einzelfall nicht in Frage kommen, sendet Dir die Mitgliederverwaltung auf Wunsch auch gerne eine Beitragsbescheinigung zu.
Weitere Infos unter diesem Link: https://www.gew-sh.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/beitragsbescheinigung-2019/#&gid=lightbox-group-75194&pid=0